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Startseite Leistungsbild Persönlichkeit Mitgliedschaften Kontakt Impressum Ingenieur- und Sachverständigenbüro IBVH  Dipl.-Ing. (FH) Ulrich von Hehl M. Eng. VDE Elektrische Anlagen  Sicherheitstechnik  Brandschutz Planung & Beratung

Beim Kauf- und Verkauf von Immoblilien müssen deren Marktpreis und die Umsetzbarkeit der Anforderungen

an das Objekt mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt werden. Im Zuge von technischen Due-Dilligence-Prüfungen

können folgende Leistungen erbracht werden:

Raum- und Flächenanalyse hinsichtlich der Anforderungen des Kunden

Prüfung des Baurechts und der Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Auflagen.

Überprüfung der öffentlichen Erschließung des Gebäudes

Überprüfung des Zustandes der elektrotechnischen Einrichtungen, 

auch im Hinblick auf Übereinstimmung mit den gültigen Normen

und anerkannten Regeln der Technik

Durchführung von Kostenschätzungen für die Umsetzung der vom Kunden

beabsichtigten Nutzung

Technische

Due-Dilligence-Prüfungen

Planungs- und Beratungs-

leistungen nach HOAI

Erbringung von Planungs- und Bauleitungstätigkeiten für elektro- und informationstechnische Anlagen

nach dem Leistungsbild der  §§ 53 ff HOAI 2013 sowie im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz.

Durch die Kooperation mit Experten aus anderen Fachbereichen können wir für Sie auch ganzheitliche,

integrale Fachplanungen auf dem Gebiet der Technischen Gebäudeausrüstung (TA) erbringen.

 

Beratungen für Bauherren,

Projektentwickler, Investoren und WEG

Wir beraten Sie bei allen Fragestellungen der Projektentwicklung, im Planungsprozess, während des

gesamten Planungsprozesses, des Bauablaufs und darüber hinaus im Rahmen der Gewährleistungsphase.

Beratungen zu öffentlichen Erschließungen, baurechtlichen Fragestellungen, Brandschutzbelangen

Mitwirken bei der Gestaltung werkvertraglicher Regelungen

Projektcontrolling, Überwachung des Planungsprozesses

Begehung des Bauvorhabens und Mängelfeststellung  noch während

          der Ausführungsphase

Teilnahme an Abnahmen und Unterstützung bei der Mangelfeststellung

Beratung bei der förmlichen Behandlung von Mängeln unter Beachtung

der rechtlichen Rahmenbedingungen (VOB / BGB / werkvertragliche Regelungen)

Überwachung und Überprüfung der Mangelbeseitigung

Dokumentationsprüfung

Hinweis: Unsere baurechtliche Beratung findet ihre Grenzen in den Bestimmungen des § 5 Abs. 1 RDG.

Wir sind nicht prozessbevollmächtigt und werden nach Prüfung des Einzelfalls die Einschaltung eines Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht empfehlen.

             

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